Artikel 31
Erfordernisse der Anmeldung
Die Anmeldung einer Unionsmarke muss folgende Bestandteile umfassen: einen Antrag auf Eintragung einer Unionsmarke; Angaben zur Identität des Anmelders; ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen für die Unionsmarke und eine Wiedergabe der Marke. Für die Anmeldung der Unionsmarke ist eine Anmeldegebühr für eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen und gegebenenfalls weitere Klassengebühren für jede weitere Klasse von Waren und Dienstleistungen und gegebenenfalls die Recherchegebühr zu entrichten.
Verordnung
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